August 2021 – Corona News

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Neue Regeln (3G)

  • Im privaten oder öffentlichen Raum dürfen sich zehn Person aus bis zu drei Haushalten treffen.
    Geimpfte, Genesene und Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht dazu. Zusätzlich dürfen fünf Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus fünf weiteren Haushalten dazu kommen.
  • Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch
    von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).
  • Vereine/Initiativen/Einrichtungen müssen bei ihren Angeboten weiterhin die Kontaktbeschränkungen, die auch bei privaten Treffen und Feiern gelten, einhalten. Ebenso die jeweiligen Hygienevorschriften und die Datenverarbeitung.
  • Kultureinrichtungen sowie Sportstätten dürfen unter Einhaltung der Corona-Regeln wieder öffnen.
    Ihre dazugehörigen Veranstaltungen sowie kontaktarmer Sport sind innen und außen unter vorgeschriebenen Regeln sowie max. Teilnehmerzahlen wieder gestattet. Auch Gemeindegesang ist
    wieder zulässig und nur noch untersagt, wenn die Bundesnotbremse wieder greift.

Was bedeutet das?

  • Mitglieder brauchen die Werkstatt nicht mehr buchen.
  • Es können wieder Gäste im FabLab empfangen werden.
  • Öffentliche Abende mit Voranmeldung sind durchführbar.
  • Abstands- und Hygienergeln müssen eingehalten werden.
  • Name und Kontakt müssen in der ausliegenden Liste oder in der Corona-Warn-App (CWA)/ Luca-App erfasst werden.

3G

Du kannst das FabLab besuchen, wenn du

  • vollständig gegen Corona geimpft sind
  • oder nachweislich genesen bist (kürzer als 6 Monate)
  • oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen kannst (von einer offiziellen Teststelle, maximal 24 Stunden alt).